Hier ein kleiner Einblick...
Unsere Fahrzeuge
Klasse B
Klasse BE
Klasse A2
Klasse A1
Klasse A
Klasse A
Fahrerlaubnisklassen
- Klasse A1: Leichtkrafträder bis 125 cm3; beschränkt auf nicht mehr als 11 kW; ab 16 Jahren
- Klasse A2: Motorradführerschein; beschränkt auf Krafträder bis max. 35 kW; ab 18 Jahren
- Klasse A: Direkteinstieg in die unbeschränkte Klasse A für Personen ab 24 Jahren
- Klasse BF 17: Begleitetes Fahren mit 17 Jahren; PKW - Fahrerlaubnis bis zum 18. Geburtstag nur in Begleitung mit einer eingetragenen Person ab 30 Jahren, die mindestens fünf Jahre im Besitz einer gültigen
Fahrerlaubnis ist und nicht mehr als einen Punkt in Flensburg hat
- Klasse B: PKW - Führerschein; ab 18 Jahren
- Klasse B197: PKW - Führerschein; ab 17 (siehe Klasse BF17) bzw. 18 Jahren
- Klasse BE: Pkw mit Anhänger; bei vorhandenem oder parallel abgelegtem Führerschein der Klasse B und BF 17; ab 18 Jahren bzw. auch im Rahmen des Begleiteten Fahrens ab 17 möglich